KRANKENKASSE

Sehr geehrte Patienten,

Oft stellt sich die Frage, ob Ihre Versicherung die Behandlungskosten auch im EU-Ausland erstattet. 

In unserer Praxis treten Sie in Vorkasse, so wie es  in Deutschland mit Privatpatienten üblich ist. Die angefallenen Kosten können Sie dann bei Ihrer Kasse zurückfordern und bekommen dann den Betrag erstattet, der bei Ihrer Krankenkasse festgesetzt ist.

Im folgenden Link finden Sie Erläuterungen zu einem deutschen Gesetzesbeschluss, dass die Behandlungskosten im EU-Ausland von deutschen Krankenkassen erstattet werden: physio.de

Sollten Sie bedenken haben, ob Ihre Versicherung die durch uns abgerechneten Behandlungskosten in voller Höhe übernimmt, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.